Sie möchten neue Kosmetikprodukte vermarkten? Kosmetikprodukte müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen (verankert in der EG-Kosmetikverordnung) erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Dazu müssen sie zunächst eine Sicherheitsbewertung durchlaufen. Diese Sicherheitsbewertung muss von einer qualifizierten und fachlich erfahrenen Person durchgeführt werden (gemäß Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 Artikel 10, Absatz 2).

Diese Person erstellt dann den für die Sicherheitsbewertung notwendigen Bericht, der unter anderem folgende Angaben enthalten muss:

Genaue Produktzusammensetzung

Chemische und physikalische Eigenschaften

Mikrobiologische Testergebnisse

Toxikologisches Potenzial

Aussagen zu (Neben-)Wirkungen.

Mit uns können Sie die Anforderungen dieser Sicherheitsbewertung erfüllen. Wir führen für Sie die Analyse Ihrer Produkte durch und erstellen für Sie den Sicherheitsbericht.

Ihre Vorteile:

Sie erhalten einen Full-Service in der Sicherheitsbewertung. Das heißt, Sie haben nicht unzählige Kontakte, zwischen denen Sie die Informationen weitergeben müssen, sondern alles aus einer Hand.

Am Ende der Sicherheitsbewertung haben Sie einen vollständigen Überblick über Ihr Produkt. Dieses Know-how können Sie dann im Vertrieb einsetzen.

Sie erfüllen die Anforderungen der EG-Kosmetikverordnung zur Vermarktung Ihrer Produkte.

Auf Basis unserer Sicherheitsbewertung können Sie Ihre Produkte korrekt deklarieren.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und schildern Sie uns Ihr Problem unter +49 (0) 3928 763970 oder [email protected].